Versand,Versandbedingungen und AGB
1. Von der Beförderung ausgeschlossen (Verbotsgüter/Sendungen) sind:
1.1. Sendungen,deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt, einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie);
1.2. Sendungen,die, ohne Abschluss einer entsprechenden Einzelvereinbarung mit AWIWE Holding GmbH, besondere Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
1.3. Sendungen, deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit bei gewöhnlichem Transportablauf geeignet sind, Personen zu verletzen oder zu infizieren oder Sachschäden zu verursachen;
1.4. Sendungen, die lebende Objekte oder sterbliche überreste von Menschen/Tieren enthalten; Die Zollbestimmungen des jeweiligen Ziellandes sind zu beachten.
1.5. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, soweit diese nicht nach den "Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen"zugelassen sind; § 410 HGB bleibt unberührt;
1.6. Sendungen mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 255,00 EURO inkl. Umsatzsteuer;
1.7. Sendungen,die Geld, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten, Scheckkarten, Kreditkarten,gültige Briefmarken oder andere Zahlungsmittel oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), im Gesamtwert von mehr als 255,00 EURO enthalten;
1.8. Pakete kleiner als 1 x 10 x 15 cm oder größer als 50 x 50 x 100 cm. Sendungen mit abweichenden Abmessungen werden kostenpflichtig an den Absender zurückgeschickt oder für die Selbstabholung bereitgestellt.
1.9. Sendungen mit besonderen Verpackungsformen, wie z.B. Runde Sendungen; Sendungen mit dreieckigem Querschnitt; Sendungen, bei denen Teile der Verpackung abstehen; Sendungen, die unebene Auflageflächen haben oder instabil sind; mehrere, zusammengeschnürte Pakete, die das Standardmaß überschreiten; Verpackungsform wie Säcke, Taschen oder Eimer; Werktstoffe wie Reifen oder Matratzen; Verpackungsformen aus Kunststoff/ PE-Folie umwickelt;Metall-, Holz-, Stoffverpackung.
1.10.AWIWE Holding GmbH und deren Erfüllungsgehilfen sind bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur öffnung und überprüfung der Sendungen berechtigt.
2. Haftung
2.1. Sofern kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, haftet die AWIWE Holding GmbH von der übernahme ab HUB mit Scannung bis zur Ablieferung unbeschadet für Verlust und Beschädigung des Versandgutes bei internationalen Beförderungen nach den Bestimmungen der CMR für den Straßengüterverkehr und nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens/Montrealer übereinkommens für die Luftbeförderungen.
2.2. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden an oder der Verlust von Sendungen,
- die Verbotsgüter im Sinne der Ziffer 1 enthalten;
- deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt;
- die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls vom Absender verursacht worden sind;
- durch höhere Gewalt;
- durch Beschlagnahme.
2.3. Die Haftung der AWIWE Holding GmbH gemäß Absatz 1 ist vorbehaltich zwingend anderer gesetzlicher Vorschriften begrenzt auf den netto Warenwert der Sendung ohne Kosten für Porto und Verpackung, höchstens jedoch
- auf 55 EURO bei gewöhnlichen Sendungen. Gewöhnliche Sendungen sind alle Sendungen, für die der Service "Höherversicherung" nicht ausgewählt wurde.
- auf 255 EURO bei Sendungungen mit dem Service "Höherversicherung".
2.4. Eine Erstattung der Kosten für Porto und Verpackung sowie darüber hinaus entstandene Kosten, insbesondere das Versandporto zum HUB, die für die Beförderung durch die AWIWE Holding GmbH gezahlten Leistungen für Porto und Zuschläge sowie etwaige Folgen der Nichterfüllung, ist ausgeschlossen.
2.5. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, für Sendungen, deren Verlust oder Beschädigung nicht durch den Absender, innerhalb einer Frist von 60 Tagen beginnend mit dem Tag der Eingangsbestätigung im HUB, schriftlich gegenüber der AWIWE Holding GmbH angezeigt wurden.
2.6. Die Haftung des Absenders gemäß den Bestimmungen des Weltpostvertrags bleibt unberührt. Er haftet vor allem für Schäden die aus dem Versand von Verbotsgütern gem. Ziffer 1 entstehen. Der Absender stellt, soweit dem nicht gesetzliche Haftungsbeschränkungen entgegenstehen, die AWIWE Holding GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3. SichereVerpackung
3.1. Die Verpackung der Sendungen muss dem Inhalt entsprechen und so beschaffen sein, dass die Versandgegenstände vor Verlust und Beschädigung geschützt sind und keine anderen Sendungen beschädigt werden. Dem Versender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Versandgut auch vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischem Umschlag sowie erforderlichenfalls vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Versender muss prüfen, ob eine Handels- /Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht. Aufdrucke auf der Verpackung, wie z.B. die Hinweise "Vorsicht Glas" oder "oben/unten" können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Eine sichere Verpackung muss mindestens eine Fallhöhe von ca. 80 cm auf die Kante, Ecke oder Seite aushalten. Je schwerer eine Sendung ist, desto widerstandsfähiger muss die Versandverpackung ausgeführt werden.
4. Beendigung des Paketversands
4.1. Der Paketversand mit der AWIWE Holding GmbH kann mit einer 4-wöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats beendet werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Aufgrund der Rechnungsstellung kann es ggf. auch über das Kündigungsdatum hinaus zur Abrechnung von Leistungen kommen, welche wir auch nach Vertragsende in Rechnung stellen.
5. Sonstige Regelungen
5.1. Der Absender kann Ansprüche gegen die AWIWE Holding GmbH weder abtreten noch verpfänden.
5.2. Der Absender kann Ansprüche der AWIWE Holding GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5.3. Die AWIWE Holding GmbH ist dazu berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Absender oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr erbrachten Leistungen übermittelt oder für die Leistungserbringung erforderlich sind. Darüber hinaus ist sie berechtigt, Gerichten und Behörden gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen Daten mitzuteilen.
6. Gültigkeit des Angebotes und Vorbehalte
6.1. Dieses Angebot ist freibleibend, unverbindlich und vier Wochen ab dem Versanddatum gültig. Wir behalten uns Preisänderungen vor.